Was kümmert mich das? Viel! Sehr viel!
Und Vorsicht ist geboten – gerade für Sie als Arbeitgeber!
Es droht ein hohes Maß an Schadensersatz!
Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten.
Das neue Gesetz ist unabdingbar, gilt für alle Beschäftigten und verpflichtet den/die Arbeitgeber/in im Falle der Nichtbeachtung zum Schadensersatz.
Verstöße gegen das AGG können hohe Kosten und großen Imageschaden verursachen.
Das neue Gesetz verbietet Diskriminierungen in Beschäftigung und Beruf aus Gründen:
Dabei hat der/die Unternehmer/in nicht nur die Pflicht, selbst jedwede Benachteiligung zu unterlassen, sondern er/sie hat auch darüber hinaus Sorge zu tragen, dass auch im Verhältnis Manager/Mitarbeiter, Mitarbeiter/Mitarbeiter und Kunde/Mitarbeiter keine Diskriminierungen erfolgen.
Ziel des Gesetzes ist es Benachteiligungen aus den oben genannten Gründen zu verhindern oder zu beseitigen.
Es ist daher dringend an der Zeit sich zu informieren und das Gesetz betrieblich umzusetzen!
Was muss alles zur betrieblichen Umsetzung des AGG getan werden?
Wir können helfen:
BossConsult GmbH
Beratungsgesellschaft für Führungskräfte und Personalmanagement - Berlin
www.bossconsult.de
Aus organisatorischen Gründen, aufgrund der großen Nachfrage zum AGG
Kontakt bitte nur per e-mail unter: info@bossconsult.de
Wir antworten Ihnen umgehend und nehmen persönlichen Kontakt mit Ihnen auf.
Zum Thema AGG bieten wir an:
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir freuen uns auf Sie!
Juliane Freifrau von Friesen Dr. jur. Jutta Glock
Wirtschaftssenatorin a.D. Rechtsanwältin – Fachanwältin für Arbeitsrecht